Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften ermöglichen es, Strom gemeinsam zu erzeugen, zu nutzen und Kosten zu sparen. Ob innerhalb eines Gebäudes, über Grundstücksgrenzen hinweg oder in der Nachbarschaft – durch Zusammenarbeit maximieren Sie den Eigenverbrauch und fördern nachhaltige Energiequellen. Erfahren Sie, wie Sie Teil einer dieser Energielösungen werden können.
Eigenverbrauchs- gemeinschaft (EVG)
In einer EVG nutzen mehrere Stromverbraucher gemeinsam den Strom einer Photovoltaikanlage, wobei alle Teilnehmer weiterhin direkt bei den Technischen Betrieben Glarus (tb.glarus) als individuelle Kunden geführt werden. So bleibt der direkte Anschluss an das Netz sowie die Abrechnung durch tb.glarus bestehen.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Ein ZEV ermöglicht Bewohnern oder Eigentümern eines Gebäudes, lokal erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Im Unterschied zur EVG tritt ein ZEV als „einziger Kunde“ gegenüber den Technischen Betrieben Glarus auf, verwaltet einen gemeinsamen Netzanschluss und übernimmt die eigene Abrechnung.
Lokale Elektrizitäts- gemeinschaft (LEG)
In einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) erzeugen und nutzen Haushalte und Unternehmen nachhaltigen Strom über Grundstücksgrenzen hinweg. Die Mitglieder profitieren von stabilen Strompreisen und flexibler Energieverteilung innerhalb der Region.
Wir helfen Ihnen, das passende Modell zu finden
Die Möglichkeiten sind oft vielfältig und hängen stark von der jeweiligen Situation vor Ort ab. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Energiegemeinschaft für Ihre Gebäude oder Ihr Areal zu entwickeln.
Ihre individuelle Lösung startet jetzt mit der Projektentwicklung. Wir machen das Thema für Sie einfach, verständlich und auf Ihre Situation abgestimmt.
Was wir für Sie tun
Verstehen Ihrer Situation
Wir klären gemeinsam:
- Ihre Ausgangslage
- Ihre Ziele
- Ihre Gebäude und Nutzungseinheiten
Möglichkeiten prüfen
Wir analysieren:
- Ihre Stromproduktion
- Ihren Stromverbrauch
- Ihre Anschluss- und Netzsituation
Beste Lösung entwickeln
Wir zeigen Ihnen:
- Die besten Varianten
- Vor- und Nachteile
- Kosten und Nutzen
Klare Entscheidungsgrundlage
Sie erhalten:
- Eine verständliche Auswertung
- Konkrete Empfehlungen
- Eine Roadmap für die Umsetzung
Wir erstellen für Sie eine massgeschneiderte Offerte – abgestimmt auf Ihre Situation im Glarnerland und in der angrenzenden Umgebung.
Gemeinsam Photovoltaikstrom nutzen. Kosten senken. Zukunft gestalten.
Jetzt Offerte anfordernDie drei Modelle im Vergleich
Welches Modell passt zu Ihrer Situation? Die Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen EVG, ZEV und LEG auf einen Blick.
| Merkmal / Modell | EVG | ZEV | LEG |
|---|---|---|---|
| Zweck | Erhöhung des Eigenverbrauchs, bei dem selbst erzeugter Solarstrom gemeinsam mit Nachbarn geteilt wird. | Gemeinsame Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Elektrizität innerhalb einer Gemeinde oder eines Quartiers. | |
| Rechtlicher Rahmen | Die Ausgestaltung ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es handelt sich um eine vertragliche Gemeinschaft, die auf Strombezugsverträgen basiert. | Diese Gemeinschaft ist gesetzlich vorgesehen und mit klaren Rechten und Pflichten verbunden. | Gesetzlich geregelte Gemeinschaft mit verbindlichen Vorgaben für die Gründung und den Betrieb. |
| Marktgebiet | Ausschliesslich innerhalb der Gemeinde Glarus | Kanton Glarus, in der Linthebene sowie im Gebiet Walensee. | |
| Maximale Ausdehnung | Bis zum gemeinsamen Netzanschlusspunkt | Innerhalb des Stromnetzes der Gemeinde | |
| Verhältnis zum Netzbetreiber | Teilnehmende bleiben eigenständige Endverbraucher und werden weiterhin einzeln durch die tb.glarus mit Reststrom versorgt. | Gemeinschaft tritt als ein Endkunde gegenüber den tb.glarus auf. Die Grundeigentümer sind für die Versorgung der im ZEV zusammengeschlossenen Mieter und Pächter zuständig. | Teilnehmende bleiben eigenständige Endverbraucher und werden weiterhin einzeln durch die tb.glarus mit Reststrom versorgt. |
| Freie Wahl des Stromprodukts für den Reststrom | Ja | Nein | Ja |
| Messung | Smart Meter der tb.glarus | Smart Meter des Verteilnetzbetreibers oder Privatzähler | Smart Meter des Verteilnetzbetreibers |
| Verantwortung für Messung | Die gesamte Messung liegt weiterhin in der Verantwortung des Netzbetreibers. | Haupt- und Produktionszähler verantwortet der Netzbetreiber, die interne Abrechnung der ZEV selbst oder ein Dienstleister. | Die gesamte Messung liegt weiterhin in der Verantwortung des Netzbetreibers. |
| Abrechnung Solarstrom | Der Bezug von Solarstrom wird für alle Teilnehmenden wie gewohnt über die Stromrechnung der tb.glarus abgerechnet. | Gemeinschaft rechnet intern selbst ab oder beauftragt tb.glarus als Dienstleister | |
| Abrechnung Reststrom | Individuelle Rechnungen an Teilnehmende | Gesamtrechnung an Gemeinschaft | Individuelle Rechnungen an Teilnehmende |
| Netznutzungsentgelt (interner Strom) | Beim internen Strombezug fällt kein Netznutzungsentgelt an. | Reduziertes Netznutzungsentgelt für internen Strombezug | |
| Mindestgrösse (Produktion zu Anschlussleistung) | > 0 % | Mindestens 10 % | Mindestens 5 % |
| Typisch geeignet für | Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnbaugenossenschaften, Gewerbegebäude | ||
| Komplexität | GeringEinfache vertragliche Vereinbarung. | Mittel bis hochFormale ZEV-Gründung erforderlich. | Eher hochOrganisation und Abrechnung erforderlich. |
Seitwärts wischen zum Vergleichen
| Merkmal | EVG | ZEV | LEG |
|---|---|---|---|
| Zweck | Erhöhung des Eigenverbrauchs, bei dem selbst erzeugter Solarstrom gemeinsam mit Nachbarn geteilt wird. | Gemeinsame Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Elektrizität innerhalb einer Gemeinde oder eines Quartiers. | |
| Rechtlicher Rahmen | Die Ausgestaltung ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es handelt sich um eine vertragliche Gemeinschaft, die auf Strombezugsverträgen basiert. | Diese Gemeinschaft ist gesetzlich vorgesehen und mit klaren Rechten und Pflichten verbunden. | Gesetzlich geregelte Gemeinschaft mit verbindlichen Vorgaben für die Gründung und den Betrieb. |
| Marktgebiet | Ausschliesslich innerhalb der Gemeinde Glarus | Kanton Glarus, in der Linthebene sowie im Gebiet Walensee. | |
| Maximale Ausdehnung | Bis zum gemeinsamen Netzanschlusspunkt | Innerhalb des Stromnetzes der Gemeinde | |
| Verhältnis zum Netzbetreiber | Teilnehmende bleiben eigenständige Endverbraucher und werden weiterhin einzeln durch die tb.glarus mit Reststrom versorgt. | Gemeinschaft tritt als ein Endkunde gegenüber den tb.glarus auf. Die Grundeigentümer sind für die Versorgung der im ZEV zusammengeschlossenen Mieter und Pächter zuständig. | Teilnehmende bleiben eigenständige Endverbraucher und werden weiterhin einzeln durch die tb.glarus mit Reststrom versorgt. |
| Freie Wahl Stromprodukt | Ja | Nein | Ja |
| Messung | Smart Meter der tb.glarus | Smart Meter des Verteilnetzbetreibers oder Privatzähler | Smart Meter des Verteilnetzbetreibers |
| Verantwortung Messung | Die gesamte Messung liegt weiterhin in der Verantwortung des Netzbetreibers. | Haupt- und Produktionszähler verantwortet der Netzbetreiber, die interne Abrechnung der ZEV selbst oder ein Dienstleister. | Die gesamte Messung liegt weiterhin in der Verantwortung des Netzbetreibers. |
| Abrechnung Solarstrom | Der Bezug von Solarstrom wird für alle Teilnehmenden wie gewohnt über die Stromrechnung der tb.glarus abgerechnet. | Gemeinschaft rechnet intern selbst ab oder beauftragt tb.glarus als Dienstleister | |
| Abrechnung Reststrom | Individuelle Rechnungen an Teilnehmende | Gesamtrechnung an Gemeinschaft | Individuelle Rechnungen an Teilnehmende |
| Netznutzungsentgelt | Beim internen Strombezug fällt kein Netznutzungsentgelt an. | Reduziertes Netznutzungsentgelt für internen Strombezug | |
| Mindestgrösse | > 0 % | Mindestens 10 % | Mindestens 5 % |
| Geeignet für | Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnbaugenossenschaften, Gewerbegebäude | ||
| Komplexität | GeringEinfache vertragliche Vereinbarung. | Mittel bis hochFormale ZEV-Gründung erforderlich. | Eher hochOrganisation und Abrechnung erforderlich. |