Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Mit einer LEG teilen Produzentinnen und Produzenten ihren Solarstrom mit Verbraucherinnen und Verbrauchern innerhalb der Gemeinde – einfach, fair und nachhaltig. Ob Eigentum, Mietwohnung oder Unternehmen – alle können mitmachen. 

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Stellen Sie sich vor, Sie beziehen Ihren Strom direkt von den Solaranlagen in Ihrer Umgebung.  

Eine LEG verbindet Menschen, die Solarstrom produzieren, mit denen, die ihn verbrauchen – und trägt damit aktiv zur Energiewende bei. Alle Kunden im Versorgungsgebiet können von dieser gemeinschaftlichen Form der Stromnutzung profitieren und sich einer LEG anschliessen. Produzenten – etwa der lokale Gewerbebetrieb, das Schulhaus oder Privatpersonen – liefern ihren nachhaltig erzeugten Strom an die Nachbarschaft. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind Teil der Gemeinschaft und bekommen damit unkomplizierten Zugang zum regional produzierten Strom. Und falls die Sonne mal nicht scheint, wird Ihre Versorgung wie gewohnt durch die tb.glarus sichergestellt.

Realisieren Sie Ihre eigene Lokale Elektrizitätsgemeinschaft und teilen den selbst erzeugten Strom innerhalb der Gemeinde. Wir begleiten Sie von der Planung bis zum Betrieb – einfach, sicher und kompetent. Mit unseren massgeschneiderten Lösungen wird Ihre LEG zum Erfolg.

Wir begleiten Sie von Anfang an und prüfen die Grundlagen für Ihre LEG. Gemeinsam entwickeln wir einen rechtlich, technisch und wirtschaftlich tragfähigen Plan und stellen alle Unterlagen bereit, die Sie für den Start benötigen. Dabei entsteht eine individuelle Lösung, die zu Ihnen passt – ob für Arealbetreibende, Genossenschaften, Wohnbaugesellschaften oder Institutionen.

Von der Gründung über die technische Integration bis zur Abrechnung – wir begleiten Ihre LEG Schritt für Schritt bis zum erfolgreichen Start. Unsere Kundenplattform vernetzt lokale Produzentinnen und Produzenten mit Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und fair, prüft automatisch die Eignung für eine LEG und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Auch im laufenden Betrieb lassen wir Sie nicht allein. Wir übernehmen die Administration, sorgen für eine transparente Abrechnung und kümmern uns um offene Zahlungen. Monitoring, Mutationen und organisatorische Anpassungen erledigen wir zuverlässig, damit Ihre LEG jederzeit optimal funktioniert.

Weitere Details zu unseren Dienstleistungen finden Sie im «Preisblatt LEG» unter Downloads im Abschnitt «Energiegemeinschaften»

Ab wann ist die Gründung einer LEG möglich?

Eine LEG-Gründung kann bei den tb.glarus ab sofort mit einem Klick auf «LEG gründen» (in der Matching-Plattform, siehe oben) beantragt werden. Die Prüfung sowie die offizielle Genehmigung durch die tb.glarus ist ab dem 5. Januar 2026 möglich. Nach der Genehmigung ist für die Einrichtung der LEG ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen. Eine Aktivierung kann jeweils per Monatsbeginn erfolgen. Damit kann der Betrieb einer LEG voraussichtlich frühestens Anfang April 2026 operativ starten.

Macht eine LEG für mich Sinn?

Bevor Sie eine LEG gründen, sollten Sie folgende Fragen klären:

 

  • Wie viel Strom wird aktuell erzeugt?
    Prüfen Sie, wie viel Strom aus Photovoltaik-Anlagen oder anderen erneuerbaren Quellen in Ihrem Fall produziert wird. Eine LEG kann sich lohnen, wenn schon heute mehr Strom produziert wird, als sie selbst verbrauchen.
 
  • Gibt es Produzenten, die an der LEG teilnehmen könnten?
    Kennen Sie jemanden, der bereits eine PV-Anlage besitzt? Gibt es geplante Neubauten oder Erweiterungen von Solaranlagen?
 
  • Welche Konsumenten kommen für die LEG infrage?
    Überlegen Sie, welche Personen, Haushalte oder Unternehmen Teil der Gemeinschaft werden könnten. Denken Sie daran, dass auch E-Ladestationen oder Batteriespeicher zur LEG gehören können.
 
  • Passen Stromproduktion und Stromverbrauch zusammen?
    Innerhalb der LEG sollte das Verhältnis zwischen produzierter und verbrauchter Strommenge möglichst ausgewogen sein.
 
  • Kann ich die Administration der LEG übernehmen?
    Überlegen Sie, ob Sie die organisatorischen und administrativen Aufgaben bewältigen können.
 
  • Habe ich die Tarife im Griff?
    Sie sollten die Vergütungs- und Lieferpreise für Strom kennen und anwenden können.
 
  • Deckt mein Preismodell Aufwand und Risiko ab?
    Stellen Sie sicher, dass Ihr Preis- und Organisationsmodell wirtschaftlich tragfähig ist.
Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer LEG?
  • Mindestens eine erneuerbare Energieerzeugungsanlage
    Für die Gründung einer LEG braucht es mindestens eine Anlage, die erneuerbaren Strom produziert – zum Beispiel eine Solaranlage.
 
  • Mindestens ein Konsument
    Für die Gründung einer LEG braucht es mindestens einen Konsumenten, der Strom aus der Gemeinschaft bezieht.
 
  • Ausreichende lokale Stromproduktion
    Eine LEG darf nur gebildet werden, wenn genügend eigener Strom erzeugt wird. Die Produktionsleistung muss erheblich sein und mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung der Endverbraucher erreichen. Das Verhältnis von Produktionsleistung zur Anschlussleistung wird mit der folgenden Formel ermittelt:

    (Summe Produktionsleistung (kWp) : Summe Anschlussleistung LEG Verbraucher (kW)) x 100
 
  • Lokale Nähe
    Alle Teilnehmenden – sowohl Produzenten als auch Verbraucher – müssen in der gleichen Gemeinde liegen und vom gleichen Verteilnetzbetreiber beliefert werden. So bleibt der Strom in der Region.
 
  • Gleiche Netzebene
    Alle Beteiligten müssen sich auf derselben Netzebene (7 oder 5) bis maximal 36 kV befinden. Höhere Spannungsebenen dürfen für den Stromaustausch nicht verwendet werden. Das stellt sicher, dass die Stromverteilung technisch sauber funktioniert – ohne zusätzliche Umbauten.
 
  • Exklusive Teilnahme
    Jeder Anschluss darf nur in einer einzigen LEG Mitglied sein. Eine gleichzeitige Teilnahme an mehreren LEG ist nicht zulässig.
Wer sind die Beteiligten einer LEG und was sind ihre Aufgaben?

tb.glarus (Verteilnetzbetreiber)

  • Lieferung der Informationen zum Stromnetz und zum Anschluss
  • Prüfung auf Erfüllung der Voraussetzungen bei der Initialisierung der LEG
  • Installation von Smart-Meter, falls noch nicht vorhanden
  • Administration der LEG-Teilnehmenden in den Systemen
  • Berechnung und Übermittlung der Stromflüsse an die Vertretung der LEG
  • Vergütung des überschüssigen ins Netz eingespeisten PV-Stroms gemäss Preisblatt
  • Liefert der LEG den Reststrom, wenn die LEG selbst zu wenig Strom produziert
  • Informiert die Teilnehmenden bei Schaltzustandsänderungen und Netzveränderungen
  • Löst die bestehende LEG auf, wenn die Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt sind

  

LEG-Betreiber

  • Motiviert Teilnehmende zum Mitmachen in der LEG
  • Entscheidet über die Aufnahme von neuen Teilnehmenden
  • Vertritt die LEG gegenüber den tb.glarus
  • Reicht Anmeldungen und Mutationen fristgerecht bei den tb.glarus ein
  • Verwaltet Mitgliederlisten, Teilnahmebestätigungen und Vertragsunterlagen
  • Regelt die Konditionen innerhalb der LEG mit Verträgen (Tarife, Abrechnungsmodell, Rechte und Pflichten)
  • Verantwortet die Abrechnung der LEG-internen Stromlieferungen
  • Kann die Abrechnung selbst durchführen oder an einen Dienstleister delegieren
  • Informiert alle Teilnehmenden über Status, Änderungen und Fristen

 

tb.glarus (LEG-Dienstleister)

  • Übernimmt Aufgaben des LEG-Betreibers gemäss Dienstleistungsvertrag
  • Übernahme und Aufbereitung aller relevanten Messdaten
  • Anwendung der Tarifmodelle und jährliche Berechnung des LEG-Tarifs
  • Erstellung der LEG-Stromposition auf der tb.glarus-Rechnung
  • Durchführung von Inkasso und Mahnwesen gemäss Dienstleistungsvertrag
  • Beantwortung von Fragen zu Rechnungen, Tarifen und Bedingungen
  • Jährlicher Abgleich den gesetzlichen Anforderungen
  • Abrechnung der LEG-Einnahmen
  • Vergütung der Nettoerträge an den LEG-Ansprechpartner oder an eine von ihr benannte Stelle

 

Stromproduzent

  • Verfügt über eine Erzeugungsanlage für erneuerbaren Strom (Photovoltaik, Wind, Wasser, Biogas)
  • Verkauft den überschüssigen Strom an die LEG, welcher nicht selbst verbraucht wird
  • Erhält Geld von der LEG für den eingespeisten Strom
  • Bezieht selbst Strom von der LEG, wenn die eigene Stromerzeugungsanlage zu wenig produziert

 

Stromkonsument

  • Bezieht möglichst viel Strom von der LEG
  • Erhält den Reststrom von den tb.glarus
  • Bezahlt den jeweiligen Tarif für LEG-Strom und Reststrom
Wieso braucht es Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein elektronischer Stromzähler, der den Energieverbrauch und die Einspeisung misst. Er speichert Daten im Viertelstunden-Takt und übermittelt diese verschlüsselt an die tb.glarus. In einer LEG ist eine zeitgenaue Zuordnung von Erzeugung und Verbrauch unerlässlich. Deshalb werden die präzisen Messwerte eines Smart Meters benötigt.

Wie wird eine LEG abgerechnet?

Die tb.glarus ermitteln die Bezüge sowie die Rückspeisungen der einzelnen LEG-Teilnehmer für jede Viertelstunde. Die Energie, die in die LEG eingespeist wurde, wird anschliessend proportional im Verhältnis der Bezüge aus dem Netz auf die einzelnen LEG-Teilnehmer verteilt.

Wie wird der LEG-Stromtarif berechnet?

Die Tarifgestaltung innerhalb einer LEG ist grundsätzlich frei wählbar. Es gibt keine regulatorischen Vorgaben für die Preisbildung.

 

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl eines geeigneten Tarifmodells und unterstützen bei der transparenten Kommunikation gegenüber den Teilnehmern.

Wann können LEG gegründet werden?

Sie können Ihre LEG ab sofort bei uns anmelden. Nach unserer Prüfung und dem Abschluss des Vertrags mit dem Verteilnetzbetreiber gilt die LEG offiziell als gegründet.

 

Der operative Betrieb Ihrer LEG ist ab dem 01.04.2026 möglich, vorausgesetzt die Anmeldung erfolgt spätestens drei Monate vorher.

Können auch ZEV, oder EVG einer LEG beitreten?

Sowohl ZEV als auch EVG können Teil einer LEG werden. In diesem Fall stellt der Zusammenschluss den innerhalb des ZEV produzierten und nicht selbst verbrauchten Stroms der LEG bereit. Wird ein ZEV in eine LEG eingebunden, fliesst für die Abrechnung einzig der über den Hauptzähler gemessene Verbrauch ein, welcher durch das Smart Meter-System von den tb.glarus erfasst wird.