Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)

Mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) nutzen Sie den Strom Ihrer Photovoltaikanlage direkt dort, wo er produziert wird – innerhalb Ihrer Liegenschaft oder eines gemeinsamen Netzanschlusspunkts (vEVG). Der Solarstrom wird zuerst vor Ort verbraucht und steht weiteren Parteien in den Gebäuden zur Verfügung. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bleiben weiterhin Kunden der tb.glarus, behalten ihre individuellen Stromprodukte und profitieren von einer transparenten und unkomplizierten Abrechnung. 

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Eine EVG ermöglicht es mehreren Parteien, den vor Ort produzierten Solarstrom gemeinsam zu nutzen – einfach und ohne formellen Zusammenschluss. Der Strom aus der Photovoltaikanlage wird zuerst innerhalb der Gebäude verbraucht und kommt direkt den Bewohnerinnen und Bewohnern zugute. So profitieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von lokal erzeugter, nachhaltiger Energie und tieferen Stromkosten. Jede Partei bleibt weiterhin Kundin oder Kunde der tb.glarus, behält ihren eigenen Stromzähler und ihren bestehenden Netzanschluss. Messung und Abrechnung erfolgen transparent und unkompliziert über die tb.glarus. Und wenn die Sonne einmal nicht scheint, ist die zuverlässige Stromversorgung jederzeit wie gewohnt durch die tb.glarus sichergestellt.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Mehr Unabhängigkeit durch lokalen Solarstrom
  • Höherer Eigenverbrauch, bessere Wirtschaftlichkeit
  • Planbare Einnahmen aus Solarstromverkauf
  • Attraktivere, nachhaltigere und wertvollere Immobilie
  • Keine ZEV-Gründung, kein formeller Zusammenschluss
  • Keine Abrechnung oder Administration nötig
  • Einfache, transparente Abwicklung
  • Gleicher Ansprechpartner: tb.glarus für Solar- und Netzstrom
  • Keine Anpassung von Mietverträgen
  • Aktiver Beitrag zur Energiewende

Für Konsumentinnen und Konsumenten

  • Günstiger Solarstrom aus dem eigenen Gebäude
  • Mehr Unabhängigkeit vom Strommarkt
  • Keine Investitionskosten, kein Risiko
  • Freiwillige Teilnahme
  • Eigener Zähler und Vertrag bleiben bestehen
  • Transparente, einfache Abrechnung
  • Kein zusätzlicher Aufwand
  • Gleicher Ansprechpartner: tb.glarus
  • Versorgung jederzeit gesichert
  • Nachhaltiger Strom, lokal produziert

Realisieren Sie Ihre Eigenverbrauchsgemeinschaft und teilen den selbst erzeugten Strom innerhalb der Gebäude. Wir begleiten Sie von der Planung bis zum Betrieb – einfach, sicher und kompetent. Mit unseren massgeschneiderten Lösungen wird Ihre EVG zum Erfolg. 

Gemeinsam klären wir Ihre Ziele, die Bedürfnisse und die Rahmenbedingungen. Wir prüfen rechtliche, technische und wirtschaftliche Voraussetzungen und vergleichen passende Modelle. Sie erhalten Szenarien, mögliche Tarifabschätzungen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage inklusive Roadmap für die nächsten Schritte. 

Wir begleiten Sie durch den gesamten Gründungsprozess. Dabei erarbeiten wir für Sie die Tarife, setzen die Abrechnungslogik auf, richten alle Teilnehmenden ein und erstellen die notwendigen Verträge. Alles erfolgt koordiniert, gesetzeskonform und mit dem Ziel eines reibungslosen Starts in den Betrieb. 

Wir übernehmen die laufende Stromabrechnung, verarbeiten Mess- und Stammdaten, betreuen Ein- und Austritte und stellen die korrekte Verteilung der Erträge sicher. Tarife und Prozesse werden regelmässig überprüft und angepasst. Ihre Eigenverbrauchsgemeinschaft kann somit dauerhaft und stabil betrieben werden. 

Was ist der Unterschied zwischen einer EVG und einer vEVG?

Bei einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) wird der Solarstrom direkt im Gebäude am selben Hausanschluss gemeinsam genutzt. Der Strom fliesst physisch vor Ort, ohne das öffentliche Stromnetz zu beanspruchen.

  

Bei einer virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG) wird der Solarstrom digital verteilt. Die Aufteilung erfolgt rechnerisch, anhand von Smart Meter-Daten, über mehrere Gebäude hinweg bis maximal zum gemeinsamen Netzanschlusspunkt. Dabei kann ein kleiner Teil des öffentlichen Stromnetzes genutzt werden.

  

Die tb.glarus bieten beide Modelle an. In beiden Fällen werden die Messdaten mit Smart Metern erfasst. Entscheidend sind vor allem der maximal mögliche Perimeter, also welche Gebäude einbezogen werden können. Darauf basierend erarbeiten wir das Messkonzept. Welche Lösung für Ihre Situation am besten passt, können Sie einfach prüfen. Geben Sie Ihre gewünschte Adresse in der Matching-Plattform ein. Für eine vEVG müssen mindestens zwei Liegenschaften blau markiert sein. Wird nur eine einzelne Liegenschaft blau angezeigt, ist eine vEVG nicht möglich.

Macht eine EVG für mich Sinn?

Bevor Sie eine EVG initiieren, sollten Sie folgende Fragen klären:

  

• Habe ich genügend Solarstromüberschuss?
Prüfen Sie, wie viel Solarstrom Ihre Anlage ins Netz zurückspeist. Bei geplanten PV-Anlagen kann der erwartete Eigenverbrauchsanteil über das Installations- oder Planungsunternehmen abgeschätzt werden. Eine EVG lohnt sich insbesondere bei regelmässigem Überschuss.

  

• Gibt es interessierte Nachbarn für die Stromabnahme?
Klären Sie frühzeitig, ob Nachbarn oder Mietparteien am gleichen Netzanschlusspunkt Interesse an einer Stromabnahme haben. 

  

• Ist der Stromverbrauch der Interessenten hoch genug?
Objekte mit hohem Tages-Stromverbrauch (z. B. mit Wärmepumpe oder E-Ladestation) eignen sich besser als reine Keller- oder Lagerräume.

  

• Wie gross ist meine (geplante) PV-Anlage?
Für die Machbarkeitsabklärung beim Verteilnetzbetreiber müssen Sie die installierte oder die geplante Anlagenleistung (kWp) kennen.

  

Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer EVG?
  • Die Liegenschaften müssen sich im Verteilnetzgebiet der tb.glarus (Gemeinde Glarus) befinden.
  • Die Produktionsanlage und alle Verbrauchsstätten müssen am gleichen Netzanschlusspunkt zusammenhängen.
  • Eine EVG kann ausschliesslich im lokalen Verteilnetz auf Netzebene 7 gebildet werden.
  • Die Produktionsanlage und alle Verbrauchsstätten müssen mit Smart Meter ausgestattet sein.
  • Da es sich um einen Stromkaufvertrag handelt, braucht es die Zustimmung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Ich möchte eine EVG gründen. Wie ist der Ablauf?
  1. Informieren Sie sich über die Anschlussgegebenheit an Ihrer Liegenschaft und den umliegenden Gebäuden auf unserer Matching-Plattform.
  2. Klicken Sie auf «EVG gründen», um ins Anmeldeformular zu gelangen und die erforderlichen Informationen für die Gründung zu erfassen.
  3. Anschliessend prüfen wir Ihre Gründungsanfrage und stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
  4. Nach Abschluss aller Formalitäten und der technischen Umsetzung profitieren Sie und Ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der EVG.
Wer sind die Beteiligten einer EVG und was sind ihre Aufgaben?

tb.glarus

  • Mit unserer Matching-Plattform geben wir Ihnen Auskunft über die Netzanschlussbedingungen an Ihrem Standort.
  • Wir erstellen die notwendigen Verträge und bauen bei Bedarf die Messinfrastruktur ein.
  • Die passenden Tarifvorschläge für den Eigenverbrauch werden für Sie durch uns aufbereitet.
  • Auf Wunsch übernehmen wir für Sie das Marketing Ihrer Gemeinschaft, um eine möglichst hohe Teilnahmequote zu erzielen.
  • Die EVG wird technisch eingerichtet und der stabile Betrieb der Messinfrastruktur sichergestellt.
  • Wir berechnen, wie viel Strom innerhalb der EVG genutzt und wie viel ins Netz eingespeist wird.
  • Jede Partei erhält eine transparente Abrechnung, inklusive Zahlungsabwicklung.
  • Wir vergüten die Erträge aus dem Gemeinschaftsstrom sowie der Überschuss an die von Ihnen benannte Stelle.

  

Vertreter der Eigenverbrauchsgemeinschaft

  • Die Grundeigentümerschaft (oder eine bevollmächtigte Person) tritt gegenüber tb.glarus als Vertreter der Eigenverbrauchsgemeinschaft auf.
  • Änderungen an der Produktionsanlage oder an der Zusammensetzung der Teilnehmerschaft sind innerhalb von 30 Tagen zu melden.
  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der EVG werden über Vertragsänderungen informiert.
  • Der Preis, für den innerhalb der EVG verbrauchten Solarstrom wird durch Sie festgelegt und kommuniziert.

  

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • Diese bleiben weiterhin individuelle Kunden der tb.glarus.
  • Sie erhalten wie gewohnt eine transparente Abrechnung über den Strom aus der Gemeinschaft und dem Reststrom aus dem Netz.
  • Jede Partei bezieht Reststrom weiterhin über ihre bestehende Grundversorgung (inkl. Netznutzung/Abgaben/Grundpreis gemäss individuellem Tarif).
Wer legt den Preis für den internen Strom fest?

Der Preis für den innerhalb der EVG verbrauchten Solarstrom wird durch den Vertreter der EVG festgelegt und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kommuniziert. Die tb.glarus unterstützen den Vertreter der EVG bei der Tarifgestaltung.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Mietparteien erhalten wie gewohnt ihre Abrechnung mit dem an sie verrechneten EVG- und Netzstrom ausgewiesen. Der Produzent erhält eine Gesamtabrechnung auf der ersichtlich ist, wie viel Strom in der EVG verbraucht wurde und wie viel Strom zurück ins Stromnetz gespiesen worden ist.

Was passiert mit dem überschüssigen Solarstrom?

Nicht innerhalb der EVG verbrauchter Solarstrom wird in das Netz der tb.glarus eingespeist und gemäss gültigem Rückliefertarif vergütet. Die aktuellen Konditionen sind im «Preisblatt Vergütung Energie / Übertragung HKN» ersichtlich.

Bleibe ich Kunde der tb.glarus?

In der EVG bleibt jede Partei individuell Kunde der tb.glarus und wird separat gemessen sowie abgerechnet. Nebst dem Solarstrom aus der EVG behalten die Kunden ihre bestehenden Energieprodukte für den Reststrom wie bis anhin.

Wer trägt die Kosten für Umbauten und Messinfrastruktur?

Notwendige Umbauten oder Installationen für die Messinfrastruktur werden durch den Vertreter der EVG organisiert und finanziert.

Was passiert bei einem Mieterwechsel?

Die Teilnahme an einer EVG ist freiwillig. Neue Mieter müssen durch den Vertreter der EVG informiert werden und dem Beitritt in die EVG aktiv zustimmen. Ohne Zustimmung nehmen sie nicht am Eigenverbrauch teil.

Wer haftet bei Zahlungs- oder Abrechnungsfragen?

Jede Partei haftet weiterhin selbst für ihren Strombezug. Die Abrechnung erfolgt weiterhin separat pro Messpunkt.

Wie sind die Vertragsdauer und die Kündigungsfristen in der EVG geregelt?
  • Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  • Der Vertreter der EVG kann den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahrs kündigen.
  • Die tb.glarus können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden.
  • Bei Beschädigung der PV-Anlage kann der Vertrag durch den Vertreter der EVG mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats gekündigt werden.