Lokale Elektrizitätsgemeinschaft LEG

Sie produzieren selbst grünen Strom oder möchten auch ohne eigene PV-Anlage 100% Ökostrom beziehen? Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist genau das Richtige für Sie! Jeder kann mitmachen – egal, ob Privatperson, KMU oder Gemeinde.


In einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können Sie gemeinsam mit anderen in Ihrer Umgebung nachhaltigen Strom über Grundstücksgrenzen hinweg erzeugen und nutzen. Dabei profitieren sowohl Stromerzeuger als auch Stromverbraucher von stabilen Strompreisen.


Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat das zweite Verordnungspaket verabschiedet, in welcher die rechtlichen Rahmenbedingungen der LEG festgelegt wurden. Die erste Anmeldung einer LEG ist ab dem 1. Januar 2026 möglich, sofern die regulatorischen Anforderungen erfüllt sind und genügend interessierte Teilnehmende gefunden wurden. Sind Sie daran interessiert, Teil einer LEG zu werden und aktiv die lokale Energiezukunft mitzugestalten? Dann können Sie sich bereits jetzt unverbindlich registrieren. Sobald alle Voraussetzungen gegeben sind, informieren wir Sie umgehend und begleiten Sie bei den weiteren Schritten.

Melden Sie sich direkt über unser Anfrageformular an und sichern Sie sich frühzeitig einen Platz in einer LEG.

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Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer/innen zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von Energie innerhalb eines lokalen oder regionalen Netzwerks. Innerhalb einer LEG können die Mitglieder gemeinsam Energie erzeugen, speichern, nutzen und überschüssigen Strom in das Netz des Energieversorgers einspeisen. Durch nachhaltige Energiekonzepte, die Energieerzeugung und -speicherung kombinieren, ist es möglich, einen hohen Grad an Energieautarkie zu erreichen. Eine LEG bietet zusätzlichen Mehrwert, indem überschüssig produzierte Energie geteilt und genutzt werden kann.

Eine LEG konzentriert sich auf erneuerbare Energieträger und fördert die Zusammenarbeit von Mitgliedern innerhalb einer Region. So können alle Teilnehmer/innen von 100% lokalem und grünem Strom profitieren.

Eine LEG wird in Summe weniger Strom erzeugen, als von allen Mietgliedern in einem Jahr verbraucht wird. Der Energieversorger liefert weiterhin den fehlenden Strom. Ihre Stromversorgung ist somit in jedem Fall gesichert und wird durch die Teilnahme an der LEG nachhaltiger.

Mindestens eine Stromerzeugungsanlage & 5% Mindestverhältnis

Die initialen Mitglieder einer LEG müssen mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, bereitstellen. Ausserdem muss die LEG eine Mindestgrösse von 5% an Erzeugungsleistung im Verhältnis zur Anschlussleistung aufweisen.**

Struktur & Organisation

Um rechtlich agieren zu können, müssen sich die Parteien untereinander vertraglich organisieren und gegen aussen einen Vertreter definieren.

Mindestens zwei Gründungsmitglieder im gleichen Netzgebiet

Eine LEG kann nur durch die Zusammenarbeit von mindestens zwei Parteien ins Leben gerufen werden. Die Parteien müssen sich im gleichen Netzgebiet und auf der gleichen Netzebene befinden.

Smart Meter

Nur durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern kann der innerhalb der LEG erzeugte Strom präzise gemessen und abgerechnet werden.

*Gemäss den rechtlichen Bestimmungen gelten weitere Bestimmung wie die örtliche Ausdehnung einer LEG
**Das Verhältnis von Produktionsleistung zur Anschlussleistung ermittelt sich gemäss der folgenden Formel: Verhältnis = Produktionsleistung (kWp) / Anschlussleistung LEG Verbraucher (kW) x 100%

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