Allgemeines
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften (Niederspannungs-Installations-Verordnung NIV) sind Hausinstallationen periodisch kontrollieren zu lassen. Auch im Interesse des Eigentümers, der für den Zustand und sicheren Betrieb der Installationen verantwortlich ist und für allfällige Schäden oder Unfälle, welche auf Fehler in der Hausinstallation zurückzuführen sind, haftbar ist.
Was umfasst eine Prüfung?
- Sichtkontrolle
(Technische Unterlagen wie Schema, Beschriftung, Raumart, Schutzarten und Materialkontrolle. Abstände, Berührungsschutz, Zugänglichkeit, Brandschutz, Schutzeinstellwerte) - Messungen
(Isolationswiderstand pro Verteilung/Gruppe, Schleifenimpedanz beziehungsweise minimaler Kurzschlussstrom, Auslöseprüfung von FI-Schutzeinrichtungen, Niederohmwiderstand PE/PA/ZPA, Netzspannung und Drehfeld, Fehlerspannung, Spannungsfall) - Funktionskontrolle
(Zugehörigkeit [Sicherungsgruppen], Schaltgeräte wie LS/MS/FI usw., Sicherheitseinrichtungen wie NOT-Aus usw.) - Protokoll
(Angaben und Messwerte auf Sicherheitsnachweis)
Der Gesetzgeber hat dies in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) geregelt.
Zur gegebenen Zeit fordern wir Hauseigentümer schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis innerhalb von sechs Monaten einzureichen.
Kontrollzyklen
Die Kontrollzyklen sind gesetzlich nach Art und Gefährdung des Objektes festgelegt. Für normale Wohnbauten ist alle 20 Jahre, für die meisten Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe alle 10 Jahre eine Installationskontrolle fällig.
Sicherheitsnachweis (SiNa)
Werden anlässlich der Hausinstallationskontrolle keine Mängel festgestellt, so wird dem Eigentümer ein sogenannter «Sicherheitsnachweis» ausgehändigt.
Werden Mängel festgestellt, so erhält der Eigentümer eine entsprechende Mängelliste. Diese Mängel müssen innerhalb der vorgegebenen Frist durch ein konzessioniertes Elektro-Installations-Unternehmen behoben werden.
Nach der Instandstellung und einer allfälligen Nachkontrolle erhält der Eigentümer dann ebenfalls den SiNa.
Handänderungen
Bei Handänderungen empfehlen wir dem Käufer vom Verkäufer den«Sicherheitsnachweis» zu verlangen. Ist dieses Dokument älter als 5 Jahre, so verlangt das Gesetz eine Nachkontrolle. Die Kosten für die Nachkontrolle sowie für allfällige Mängelbehebungen gehen zulasten des Verkäufers.
Die Stichprobenkontrolle
Die tb.glarus führen bei einem Teil der eingereichten Sicherheitsnachweise (SiNa) Stichprobenkontrollen durch. Sind keine Mängel vorhanden, gehen die Kosten zulasten von tb.glarus. Werden Mängel festgestellt, wird die Stichprobenkontrolle verrechnet.