Hausinstallationskontrolle

Die Technischen Betriebe Glarus führen für Strom, Wasser und Gas Hausinstallationskontrollen durch. Genauere Angaben zu den jeweiligen Kontrollen finden Sie durch klicken auf die nachfolgenden Sparten.


Die tb.glarus stützen sich dabei auf die Werkvorschriften, welche für die Deutschschweiz gelten.

Strom

Allgemeines

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften (Niederspannungs-Installations-Verordnung NIV) sind Hausinstallationen periodisch kontrollieren zu lassen. Auch im Interesse des Eigentümers, der für den Zustand und sicheren Betrieb der Installationen verantwortlich ist und für allfällige Schäden oder Unfälle, welche auf Fehler in der Hausinstallation zurückzuführen sind, haftbar ist.


Was umfasst eine Prüfung?

  • Sichtkontrolle
    (Technische Unterlagen wie Schema, Beschriftung, Raumart, Schutzarten und Materialkontrolle. Abstände, Berührungsschutz, Zugänglichkeit, Brandschutz, Schutzeinstellwerte)
  • Messungen
    (Isolationswiderstand pro Verteilung/Gruppe, Schleifenimpedanz beziehungsweise minimaler Kurzschlussstrom, Auslöseprüfung von FI-Schutzeinrichtungen, Niederohmwiderstand PE/PA/ZPA, Netzspannung und Drehfeld, Fehlerspannung, Spannungsfall)
  • Funktionskontrolle
    (Zugehörigkeit [Sicherungsgruppen], Schaltgeräte wie LS/MS/FI usw., Sicherheitseinrichtungen wie NOT-Aus usw.)
  • Protokoll
    (Angaben und Messwerte auf Sicherheitsnachweis)


Der Gesetzgeber hat dies in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) geregelt.

Zur gegebenen Zeit fordern wir Hauseigentümer schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis innerhalb von sechs Monaten einzureichen.


Kontrollzyklen

Die Kontrollzyklen sind gesetzlich nach Art und Gefährdung des Objektes festgelegt. Für normale Wohnbauten ist alle 20 Jahre, für die meisten Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe alle 10 Jahre eine Installationskontrolle fällig.


Sicherheitsnachweis (SiNa)

Werden anlässlich der Hausinstallationskontrolle keine Mängel festgestellt, so wird dem Eigentümer ein sogenannter «Sicherheitsnachweis» ausgehändigt.

Werden Mängel festgestellt, so erhält der Eigentümer eine entsprechende Mängelliste. Diese Mängel müssen innerhalb der vorgegebenen Frist durch ein konzessioniertes Elektro-Installations-Unternehmen behoben werden.

Nach der Instandstellung und einer allfälligen Nachkontrolle erhält der Eigentümer dann ebenfalls den SiNa.


Handänderungen

Bei Handänderungen empfehlen wir dem Käufer vom Verkäufer den«Sicherheitsnachweis» zu verlangen. Ist dieses Dokument älter als 5 Jahre, so verlangt das Gesetz eine Nachkontrolle. Die Kosten für die Nachkontrolle sowie für allfällige Mängelbehebungen gehen zulasten des Verkäufers.


Die Stichprobenkontrolle

Die tb.glarus führen bei einem Teil der eingereichten Sicherheitsnachweise (SiNa) Stichprobenkontrollen durch. Sind keine Mängel vorhanden, gehen die Kosten zulasten von tb.glarus. Werden Mängel festgestellt, wird die Stichprobenkontrolle verrechnet.

Gas

Sicherheit im Fokus

Damit die Sicherheit durchgehend gewährleistet ist, dürfen Hausinstallationen nur von installationsberechtigten Firmen vorgenommen werden. Wir erteilen Auskunft, wer im Besitz einer Installationsbewilligung ist. Sämtliche Gasinstallationen und -geräte müssen den Vorschriften des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) entsprechen.


Gasinstallationen und- geräte

Jede Neuinstallation, Erweiterung oder Änderung einer Installation ist den tb.glarus vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Ebenso muss der Austausch respektive die Demontage von Gasgeräten oder Teilen der Installation gemeldet werden. Die Anmeldung einer Neuinstallation oder einer Änderung erfolgt mittels Installationsanzeige durch die Installationsfirma.


Regelmässige Kontrolle und Wartung

Lassen Sie die von Ihnen verwendeten Gasinstallationen und -geräte periodisch von Fachleuten wie Installateure oder Gerätelieferanten warten und setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung, wenn irgendwelche Anzeichen auf eine Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit von Gasleitungen oder -geräten hindeuten. Die Verantwortung für die Betriebssicherheit der Hausinstallationen und Geräten trägt der Eigentümer / Betreiber.


Hausinstallationskontrolle HIK

Die regelmässige Prüfung der Hausinstallationen und Gasverbrauchseinrichtungen, ist für die einwandfreie Funktion und eine effiziente Wirkung wichtig. Gasinstallationen und -geräte müssen ein erstes Mal bei ihrer Erstellung und später in regelmässigen Abständen auf ihre Betriebssicherheit kontrolliert werden.


Apparatekontrolle

Bei Gasgeräten im Haushalt ist alle 7 Jahre und bei Heizungen alle 14 Jahre eine periodische Sicherheitskontrolle vorgeschrieben.

Unsere speziell ausgebildeten Fachleute führen im Rahmen der Eichung / Auswechslung der Gaszähler, eine Hausinstallationskontrolle an Ihren Gasinstallationen und -geräten durch.

Wasser

Trinkwasserhygiene

Das Trinkwasser wird mit hoher Qualität zu Ihnen geliefert und untersteht dem Lebensmittelgesetz. Sowohl bei unseren Verteilanlagen wie aber auch bei Ihrer Hausinstallation müssen jegliche Verunreinigungen des Trinkwassers ausgeschlossen werden.


Trinkwasserinstallationen

Aus diesem Grund dürfen Neuinstallationen und Änderungen in der Hausinstallation nur durch in unserem Verteilnetz installationsberechtigte Firmen ausgeführt werden. Wir erteilen Auskunft, wer im Besitz einer Installationsbewilligung ist. Jede Neuinstallation, Erweiterung oder Änderung einer Installation ist den tb.glarus vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Ebenso muss der Austausch respektive die Demontage von Geräten oder Teilen der Installation gemeldet werden. Dazu zählen auch die temporäre oder endgültige Stilllegung von Installationen und Apparaten. Die Anmeldung einer Neuinstallation oder einer Änderung erfolgt mittels Installationsanzeige durch die Installationsfirma.


Regemässige Kontrolle und Wartung

Lassen Sie die Trinkwasserinstallationen durch kompetente Fachunternehmen regelmässig kontrollieren und warten. Die Verantwortung für die Betriebssicherheit der Trinkwasserinstallationen und -hygiene trägt der Eigentümer / Betreiber.


Hausinstallationskontrolle HIK

Nach der Fertigstellung der Installationsarbeiten, bei der Auswechslung des Wasserzählers wird zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene durch uns eine Kontrolle der wichtigen Komponenten durchgeführt.
Für die Beratung von Bauherren, Architekten, Planern und Installationsfirmen stehen wir gerne zur Verfügung.